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"Hier zeigt sich das Dilemma: Die Journalist-inn-en des rbb glaubten offenbar an einen Mythos. Was Laien generell nicht wissen, Journalisten aber schon wissen müssten: Gegenüber Medien abgegeben hat eine „eidesstattliche Versicherung“ keinerlei strafrechtliche Bedeutung. „Eidesstattliche Versicherung“ klingt zwar gut, aber es begründet bzw. erhöht keineswegs die Strafbarkeit von Falschbehauptungen und deshalb erhöht es auch nicht deren Glaubhaftigkeit. "

https://www.strafrecht-und-kriminologie.de/?p=191
Stimmt. Aber das sieht schon arg nach einer extrem gründlich angelegten Täuschung aus. Damit rechnen Redaktionen nicht, werden es in einem Land, in dem jeder Fünfte die verlogene und lügende #AfD favorisiert, aber wohl müssen. Ich bin als Journalist viel angelogen worden, habe so ziemlich alle Lügner kielgeholt. Aber auf die Dame in Berlin wäre ich vielleicht auch reingefallen. #rbb
#afd #rbb