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Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied:

"Man darf sehr wohl Falschparker fotografieren, um sie dann zu melden. Es trifft zwar zu, dass ein Foto von dem Autokennzeichen schützenswerte persönliche Daten enthält." Aber ...
Der Falschparker muss "akzeptieren, dass sein Auto mit Kennzeichen fotografiert wird und dass dieses Foto an die Ordnungsbehörde weitergegeben wird."
#Verkehrswende
https://www.swr3.de/aktuell/service/falschparker-melden-ordnungsamt-100.html