BGH-Urteil: DSGVO schützt bei Arzneimittelkauf im Netz
In Apotheken ist der Arzneimittelkauf vertraulich. Wer Medikamente im Internet kauft, muss der Verarbeitung seiner Daten zustimmen, entschied der BGH.
https://www.heise.de/news/BGH-Urteil-DSGVO-schuetzt-bei-Arzneimittelkauf-im-Netz-10331439.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon
#Datenschutz #DigitalHealth #DSGVO #eCommerce #Handel #Wirtschaft #news
In Apotheken ist der Arzneimittelkauf vertraulich. Wer Medikamente im Internet kauft, muss der Verarbeitung seiner Daten zustimmen, entschied der BGH.
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Quantium 40 •
Warum gehen wir nicht mal das grundsätzliche Problem an und VERBIETEN JEGLICHEN HANDEL mit persönlichen Daten? Ernsthaft, warum brauchen wir so ein Geschäftsmodell? Jeder soll die Daten erheben, die er braucht, und ggf. noch mit Erfüllungsgehilfen teilen. Für das Verkaufen gibt es keinen nachvollziehbaren und schützenswerten Grund!