OLG: Mindestvertragslaufzeit darf bei Glasfaser zwei Jahre nicht überschreiten
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat geurteilt: Die Mindestlaufzeit beginnt auch bei Glasfaserdiensten mit Vertragsschluss – nicht erst mit dem Anschluss.
https://www.heise.de/news/OLG-Mindestvertragslaufzeit-darf-bei-Glasfaser-zwei-Jahre-nicht-ueberschreiten-10252960.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon
#Glasfaser #Netze #Recht #Verbraucherschutz #news
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat geurteilt: Die Mindestlaufzeit beginnt auch bei Glasfaserdiensten mit Vertragsschluss – nicht erst mit dem Anschluss.
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Ralph J.Mayer •
Tobias Münch •