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Das Landgericht München I hat kürzlich geurteilt, dass automatische Antwort-E-Mails, die von einer im Impressum angegebenen E-Mail-Adresse gesendet werden, rechtswidrig sein können. 🚨

Zum Artikel: https://heise.de/-10315377?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon

#landgerichtmünchen #automatischeantwort #email #rechtswidrig #wettbewerbszentrale
Im Bild sieht man digitale Briefumschläge. Im Bild steht:" Urteil:
Automatische Antwort-E-Mail kann rechtswidrig sein" dadrunter steht: "Wer in einem Impressum eine E-Mail-Adresse angibt und auf Zuschriften dorthin nur per Auto-Reply antwortet, verstößt laut einem Gericht gegen Wettbewerbsregeln."
sehr gut! Auch ein Gewinn für die Barrierefreiheit wenn keine schrecklichen Formulare mit Captcha und JS Müll benutzt werden müssen
Generell sollten alle Unternehmen verpflichtet sein, eine E-Mail-Adresse öffentlich mitzuteilen, an die sich Kunden (und auch andere Betroffene) wenden können.

Kontaktformulare dürfen gerne zusätzlich (!) existieren. Allein dürfen sie der Pflicht nicht genügen.