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Schade, wenn ein Journalist in einer Frage sein Vorurteil versteckt. Das Zusammenspiel zwischen Datenschutz bei Gesundheitsdaten und der Wichtigkeit der Nutzung von Gesundheitsdaten, vorgesehen in DSGVO und EDHS, habe auch ich immer betont. Stichworte: Aufsicht in COVID-Pandemie, Petersberger Erklärung zur Nutzung von Gesundheitsdaten. #neindochoh
Gefühlt wollte da jemand nicht verstehen.
Hatte noch ein Nachspiel: Im auf die Presekonferenz folgenden Artikel unterstellt mir der Journalist dann eine Haltung, die genau das Gegenteil von dem ist, was ich öffentlich gesagt habe. Tja, wenn die Erinnerung durch das Vorurteil geprägt wird
Wer ist denn dieser Journalist? Wie heißt er?
An einem Link zu dem Artikel wäre ich auch interessiert!
Ich schliesse mich dem Wunsch nach einer Leseoption an.
grundlegend wäre eine Verlinkung der Quellen auf die sich Ihre Aussagen beziehen super.
Sehr oft kann man den Bezug der (möglicherweise) Sinnvollen Aussage nicht herstellen.
Damit steht eine Aussage/ Behauptung im Raum mit der nur sehr wenige etwas anfangen können!
Habe nachgeliefert. Ging aber ja nicht um ein rechtliches Urteil, sondern tatsächlich um die Situation, sich zu 180 Grad verkehrt in einer Berichterstattung wieder zu finden
danke!
Mir ist nur schon öfters aufgefallen, dass von ihnen interessante tröts kommen, die (zumindest) ich nicht direkt zuordnen konnte.
Und hier eines der vielen Beispiele, wo ich über Aspekte der Akte gesprochen habe, aber empfohlen habe, für sich selbst abzuwägen: https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-neue-Patientenakte/!6059544/ Zu finden nach 30 Sekunden Recherche

leChris :mastodon: hat dies geteilt

was nutzt das, wenn am Ende andere darüber hinweg gehen: „Laut #Koalitionsvertrag soll der #ePA-Rollout stufenweise hin „zu einer verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung“ erfolgen. Aus dem Papier geht nicht hervor, ob nur den Leistungserbringern – also Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken – Sanktionen drohen oder auch den Versicherten.“ 🙄🤦‍♂️
Ich gehe davon aus, nur bei Leistungserbringer:innen
Danke @ulrichkelber für die Informationen/Fakten und vor allem die vorgeschlagene Umsetzung, dass jede/r selbst entscheiden kann - aus meiner Sicht: sollte. Das finde ich vorbildlich!
Ich widerspreche aus Solidarität mit denen, die was zu verbergen haben.
Kann man auch machen, sehr honorig. Zwei Unterschiede zur selben ethischen Entscheidung bei Überwachung: Berechtigtes eigenes Interesse und Widerspruch sagt nicht gleich, dass da etwas für den Staat Interessantes ist
Ärztezeitung... und Journalisten.

Danke - ich werds lesen.
Wenn ich das richtig verstehe, dann findet die Pseudonymisierung für den Datenhandel nach wie vor über die Versichertennummer statt, oder?!

Und damit könnte man genauso gut auch den Klarnamen in den Daten lassen, da diese Nummer in aller Regel nicht geändert wird, und damit ein min. genauso gutes Identifizierungsmerkmal darstellt, wie der Name, wenn nicht aufgrund des Names sogar ein wesentlich genaueres, wenn es „Namensvettern“ gibt…!!

Wie kann man sowas nur zulassen?!
Ich hoffe, dass es keinen „Datenhandel“ gibt. Sondern dass man nur im Datenzentrum auf den Daten arbeiten darf, in der Regel auf einer anonymisierten Teilmenge
Aber gerade der „Datenhandel“, und die Nutzung der Daten für KI und was auch immer, ist doch gerade das große Ziel dieser Datensammlung.
Google & Co. Haben doch bereits Ansprüche angemeldet, und der Kanzler um jeden Preis hat sich zumindest im Wahlkampf, soweit ich mich erinnere, hierzu sehr positiv geäußert…
Das man dann damit auch sehr einfach eine Datei z.B. aller psychisch Kranker erstellen kann, wird die übernächste Regierung sicher freuen…
Lassen wir mal die gutgemeinte Planung aussen vor, fehlt immer der aktive Schutz in so vielen Layern, dass der illegale Datenhandel wie in Dänemark und der Schweiz wegen der hohen "Vermögenswerte" schon dazu führen wird, dass die Daten abfließen werden.
Wenn wir vom Billionen€-Geschäft reden, dass mit ein paar Milliönchen abgesichert wird, wette ich nicht auf die Gematik, BKA und Europol. Und selbst wenn man die illegalen Datenbänke in 5 Jahren stilllegt, ist der Schaden eingetreten, die Daten landen in 100 Händen und sind 100.000.000.000.000x kopiert.

Vertrauen in das System und den kommenden Anpreisungen dazu, 0,000.

@Ulli
@Ulli
Sie hat in ihrer Rolle ja auch weder die ePA zu empfehlen noch davon abzuraten.
In ihrer Rolle muss sie aber eine fachliche Bewertung der Umsetzung der DSGVO abgeben, die Datensparsamkeit Datenweitergabe an Dritte und Zugriffe von Behörden angehen.
Allein die Auflistung von erwähnenswerten Punkten sollten Datenschutzaffinen Bedenken dabei geben.

Gerade der auch unvergütete Abverkauf an Pharma und Big IT Tech und der geplante Missbrauch durch die Polizei sowie Aushebelung der ärztlichen Schweigepflicht muss für mehr Schrei sorgen.

Würde es um Palantir und den Datenverkehr bei Notaren, Steuerrechtskanzleien und Aufzeichnungspflicht am Beichtstuhl und privaten Krankenkassen gehen, wäre der Aufschrei an hoher Stelle deutlich.
Ohne Sensation geht so eine Meldung ja auch nicht! 🥴
Ich kenne die Frage nicht, aber vielleicht sind es keine Vorurteile, sondern auf schlechte Erfahrungen mit Datenschutzbeauftragten gut begründete Urteile. Das wäre nach meiner 40-jährigen Erfahrung mit Sicherheits- und Datenschutzbeauftragen plausibel. Ich kann mich an keinen erinnern, der irgendwie hilfreich war. Das ging so weit, dass die Kenntnis meiner öffentlich bekannten Telefonnummer als Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch eingestuft werden sollte.
Er hat sich ja nicht auf Datenschutzbeauftragte allgemein, sondern ausschließlich auf mich als Person bezogen, sowohl in seiner Frage in der Bundespressekonferenz als im Artikel