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Alice #Weidel (#noAfD) äußerte sich am Nachmittag zu dem mutmaßlichen #Anschlag in #München mit den #rassistisch‍en Worten, die #Afghanen seien "eine Personengruppe mit der höchsten [sic!] Kriminalitätsbelastung".

Ist das eigentlich schon justiziabel?

Gesendet und mehrmals wiederholt wurde das Statement übrigens auf #tagesschau24.
Man könnte sich fragen, ob das was Frau #weidel von der #AfD #noAfDler sagt zu #munchen und dem #afghanischen #tatverdächtigen schon den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt:

"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft"

Par. 130 StGB

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (3 Wochen her)

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