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Will mich über die KI-bezogenen Datenschutzbesrimmungen bei #WhatsApp erkundigen...

Drücke auf dem 1. Bild auf "hier" und lande auf einer 404 (Bild 2). Achja und die #Cookies kann man auch nicht ablehnen

@DS_Stiftung

Ihr seid sicher wie immer nicht zuständig, oder?

#Datenschutz #zwangsKI #whatswhat


Eine KI-Funktion, die in #WhatsApp eingebettet ist, muss transparent erklärt werden. Ein Link ins Leere reicht dafür natürlich nicht.

Auch beim Cookie-Banner gilt: Eine echte Wahlmöglichkeit muss gegeben sein. Wenn man Cookies nicht ablehnen kann, ist das nicht konform mit der #DSGVO – ganz egal, wie groß der Anbieter ist.
Wir sind zwar nicht für die Verfolgung sämtlicher Datenschutzverstöße zuständig, aber sehr an entsprechenden Hinweisen interessiert und greifen solche Themen gern zur Einordnung und Diskussion auf. Daher vielen Dank für deinen Beitrag!
wer wäre denn dafür zuständig, hier auf WhatsApp zuzugehen?
Zuständig für WhatsApp (bzw. Meta) ist die irische Datenschutzbehörde – da hat das Unternehmen seinen EU-Sitz. Aber: Nach der DSGVO kannst du dich mit einer Beschwerde an jede Aufsichtsbehörde in der EU wenden, nicht nur an die „zuständige“. Sie muss die Beschwerde dann an die richtige Stelle weiterleiten.
– "Wenn man Cookies nicht ablehnen kann, ist das nicht konform mit der #DSGVO [...]." Sicher? 😉
Antwort 1/3: Wir sind immer wieder begeistert von unserer aufmerksamen Community 🙂

Ja, da sind wir uns schon recht sicher. Nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG gibt es auch technisch notwendige Cookies, die man nicht ablehnen können muss. Aber da Meta in der im Screenshot dargestellten Seite nach dem Akzeptieren von Cookies fragt und auch einen Akzeptieren-Button anbietet ist das wohl nicht gemeint.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (3 Wochen her)
Antwort 2/3: Und im anderen Fall des § 25 Abs. 1 TDDDG wird für die Anforderungen an eine Einwilligung auf die DSGVO verwiesen. Insofern ist die Aussage, dass man Cookies gemäß DSGVO ablehnen können muss zwar etwas verkürzt, aber die Bedingungen für die Einwilligung in das Setzen von Cookies finden sich in Art. 7 DSGVO.
Antwort 3/3: Dass der Ablehnen-Button dort nicht explizit gefordert wird, ist uns bewusst, aber daran kommt man insbesondere bei einer Hilfe-Seite zu einem Dienst, den man bereits installiert hat, wohl nicht vorbei.
aus technischer Sicht gibt es für eine Hilfeseite keinen Grund, überhaupt cookies zu setzen