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Stellt sich raus: Dass Ermittlungsbehörden nicht in die elektronische Patientenakte #ePA gucken dürfen, steht gar nicht fest. Jedenfalls fällt sie nicht unter ärztliche Schweigepflicht und die Ampel hat es versäumt, die StPO entsprechend anzupassen.

https://www.heise.de/hintergrund/Wenn-der-Staat-die-Patientenakte-lesen-will-10248249.html
#epa