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#Grundlagen des #Strahlenschutz'

Der 3. Grundsatz zum Schutz vor ionisierender Strahlung ist die Optimierung. Wenn eine Tätigkeit gerechtfertigt ist, die mit einer Strahlenbelastung einhergeht, muss diese so gering wie möglich gehalten werden. https://sohub.io/m8zd
Das Gebot der Optimierung fordert, dass die Wahrscheinlichkeit einer Exposition mit ionisierender Strahlung, die Anzahl der exponierten Personen sowie die individuelle Dosis, die auf eine Person einwirkt so niedrig zu halten sind, wie es unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren vernünftigerweise erreichbar ist. Es gilt das ALARA-Prinzip: Die Dosis ist As Low As Reasonably Achievable zu halten. Das Optimierungsgebot gilt auch unterhalb der Grenzwerte: Sie sollen so weit wie möglich unterschritten werden.