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#Grundlagen des #Strahlenschutz'

Der zweite Grundsatz des Strahlenschutzes ist die Dosisbegrenzung. Wenn es eine Rechtfertigung dafür gibt, Menschen Strahlung auszusetzen und Grenzwerte festgelegt wurden, dann dürfen diese Werte nicht überschritten werden. https://www.bfs.de/DE/themen/ion/strahlenschutz/grenzwerte/grenzwerte.html
Dosisbegrenzung: Grenzwerte für Personen ab 18, die beruflich mit Strahlung in Berührung kommen: 
20 mSv pro Jahr und 400 mSv im ganzen Berufsleben. Das betrifft z. B. medizinisches und fliegendes Personal. Die meisten beruflich exponierten Personen bleiben weit unter den Grenzwerten.

Für die Allgemeinbevölkerung gilt ein Grenzwert von 1 mSv pro Jahr für künstliche Strahlung, z. B. aus dem Betrieb von Kernkraftwerken. Für natürliche Strahlung oder Strahlendosen aus medizinischen Anwendungen gibt es keinen Grenzwert.