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#Grundlagen des #Strahlenschutz'

Im Strahlenschutzgesetz sind drei Grundsätze für den Umgang mit ionisierender Strahlung (solcher, die energiereich genug ist, um Erbgut zu schädigen) festgelegt.

1. Das Gebot der Rechtfertigung: Ohne einen rechtfertigenden Nutzen keine Anwendung.
Es bedarf einer Rechtfertigung 
- wenn die Bevölkerung ionisierender Strahlung ausgesetzt wird.
- bei jeder Anwendung in der Medizin z. B. beim Röntgen.
- bei Exposition im Beruf, z. B. im Bergbau (durch Radonbelastung).

Gerechtfertigt ist eine Exposition, wenn es einen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder sonstigen Nutzen gibt und dieser Nutzen die mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung überwiegt.