#Grundlagen des #Strahlenschutz'
Im Strahlenschutzgesetz sind drei Grundsätze für den Umgang mit ionisierender Strahlung (solcher, die energiereich genug ist, um Erbgut zu schädigen) festgelegt.
1. Das Gebot der Rechtfertigung: Ohne einen rechtfertigenden Nutzen keine Anwendung.
Im Strahlenschutzgesetz sind drei Grundsätze für den Umgang mit ionisierender Strahlung (solcher, die energiereich genug ist, um Erbgut zu schädigen) festgelegt.
1. Das Gebot der Rechtfertigung: Ohne einen rechtfertigenden Nutzen keine Anwendung.