Zum Inhalt der Seite gehen


Wir begrüßen die Erarbeitung und Verabschiedung des ersten Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (#NAP).

Wir sehen aber auch Handlungsbedarfe, die im NAP bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind:

⚡ die Förderung wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure ist zeitlich auf nur wenige Jahre begrenzt

⚡ der NAP beinhaltet keine Maßnahmen zum Aufenthaltsrecht für Betroffene von #Menschenhandel

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/aktuelle-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-menschenhandel-veroeffentlicht
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Monat her)