Wir begrüßen die Erarbeitung und Verabschiedung des ersten Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (#NAP).
Wir sehen aber auch Handlungsbedarfe, die im NAP bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind:
⚡ die Förderung wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure ist zeitlich auf nur wenige Jahre begrenzt
⚡ der NAP beinhaltet keine Maßnahmen zum Aufenthaltsrecht für Betroffene von #Menschenhandel
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/aktuelle-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-menschenhandel-veroeffentlicht
Wir sehen aber auch Handlungsbedarfe, die im NAP bisher noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sind:
⚡ die Förderung wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure ist zeitlich auf nur wenige Jahre begrenzt
⚡ der NAP beinhaltet keine Maßnahmen zum Aufenthaltsrecht für Betroffene von #Menschenhandel
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/aktuelle-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-menschenhandel-veroeffentlicht
Aktuelle Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan Menschenhandel veröffentlicht
Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts empfiehlt, den Nationalen Aktionsplan in Zusammenarbeit mit Ländern und Fachberatungsstellen umzusetzen.Institut für Menschenrechte
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Monat her)