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❕Aktualisiertes Merkblatt: Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung

Die Finanzaufsicht BaFin hat heute ein überarbeitetes Merkblatt zur Anlageberatung veröffentlicht. Es enthält redaktionelle Aktualisierungen und zusätzliche Informationen zur aufsichtsrechtlichen Einordnung der Anlageempfehlungen durch Finfluencer.

https://www.bafin.de/ref/19798070

#Finfluencer #Merkblatt #Anlageberatung

https://www.bafin.de/ref/19798640

das ist eine Ohrfeige sondersgleichen für jeden seriösen Finanzberater. Vorschriftentreu muss ich VOR der Vermittlung z. B. einer Haftpflichtversicherung, meinem möglichen Kunden alle möglichen Dokus zur Sichtung und Unterschrift vorlegen. muß mich jedes Jahr weiterbilden und eine VSH abschließen um weiter in meinem Beruf tätig sein zu dürfen, und, und, und...
und ein sogenannter "Finfluencer" darf einfach Empfehlungen geben, an denen er verdient? ohne Sachkundenachweis?
Wichtige Punkte: Anlageberatung = wenn

- eine persönliche Empfehlung abgegeben wird, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten bezieht,

- die Empfehlung gegenüber Kunden oder deren Vertretern erfolgt,

- die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird, und

- die Empfehlung nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Monate her)
1/3 bitte nicht falsch verstehen, aber das ist die öffentliche Regelung. Da ich sie als Aufsichtsgremium schätze und für wichtig halte, denke ich, dass sie, wie ich, wissen, dass die Realität eine andere ist. ich erinnere an die "Vertrauensleute" diverser Gesellschaften, die in Behörden arbeiteten und eigentlich NUR Empfehlungen aussprechen durften. da gab es Leute, die in ihrem "Zweitberuf" mehr verdient haben, als in ihrer Beamtentätigkeit. und die Gesellschaften mussten nur einsammeln
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Monate her)
2/3 Von Fachverstand war da in den meisten Fällen keine Spur. genauso wie die ganzen Strukkis in den 80ern und 90ern, die neuanwerbungen "ausbildeten". was in der Realität EIN Produkt und ansonsten zusammen stellen der Adresslisten war
ähnlich verhält es sich mit den Finfluencern. da sind Leute dabei, die von der Materie beschränkt Ahnung haben, aber für ihre Posts geld bekommen, sogar wenn nichts abgeschlossen wird, weil nur die Reichweite zählt.
3/3
ich denke dass hier eine Vorraussetzung nach §34 d und f GeWo genauso pflicht sein müsste, wie bei den kollegen, die ihre Produkte via Website, Videochat, o. ä. anbieten und abarbeiten
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Monate her)
Mehr als das Merkblatt und die enthaltenen Kriterien möchten wir hier nicht darstellen. Danke für den Kommentar und danke, dass Sie uns als Aufsichtsbehörde schätzen. 🙏