❕Aktualisiertes Merkblatt: Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung
Die Finanzaufsicht BaFin hat heute ein überarbeitetes Merkblatt zur Anlageberatung veröffentlicht. Es enthält redaktionelle Aktualisierungen und zusätzliche Informationen zur aufsichtsrechtlichen Einordnung der Anlageempfehlungen durch Finfluencer.
https://www.bafin.de/ref/19798070
#Finfluencer #Merkblatt #Anlageberatung
https://www.bafin.de/ref/19798640
Die Finanzaufsicht BaFin hat heute ein überarbeitetes Merkblatt zur Anlageberatung veröffentlicht. Es enthält redaktionelle Aktualisierungen und zusätzliche Informationen zur aufsichtsrechtlichen Einordnung der Anlageempfehlungen durch Finfluencer.
https://www.bafin.de/ref/19798070
#Finfluencer #Merkblatt #Anlageberatung
https://www.bafin.de/ref/19798640
Peter :nonazis: :fckafd: •
und ein sogenannter "Finfluencer" darf einfach Empfehlungen geben, an denen er verdient? ohne Sachkundenachweis?
BaFin •
- eine persönliche Empfehlung abgegeben wird, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten bezieht,
- die Empfehlung gegenüber Kunden oder deren Vertretern erfolgt,
- die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird, und
- die Empfehlung nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.
Peter :nonazis: :fckafd: •
Peter :nonazis: :fckafd: •
ähnlich verhält es sich mit den Finfluencern. da sind Leute dabei, die von der Materie beschränkt Ahnung haben, aber für ihre Posts geld bekommen, sogar wenn nichts abgeschlossen wird, weil nur die Reichweite zählt.
Peter :nonazis: :fckafd: •
ich denke dass hier eine Vorraussetzung nach §34 d und f GeWo genauso pflicht sein müsste, wie bei den kollegen, die ihre Produkte via Website, Videochat, o. ä. anbieten und abarbeiten
BaFin •