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Gemäß § 10 (6) der Altstadtsatzung des hessischen Bad-Sooden-Allendorf dürfen nur Sonnenschirme in den Farben Pastell, Beige oder Sand aufgestellt werden. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. #ServicePost 😳

https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete/strafrecht/das-wird-ja-wohl-noch-erlaubt-sein-kuriose-gesetze/
Das Foto zeigt einen regenbogenfarbigen Sonnenschirm am Strand. Im Hintergrund ist das Meer zu sehen