Gemäß § 10 (6) der Altstadtsatzung des hessischen Bad-Sooden-Allendorf dürfen nur Sonnenschirme in den Farben Pastell, Beige oder Sand aufgestellt werden. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. #ServicePost 😳
https://www.dresdner-fachanwaelte.de/rechtsgebiete/strafrecht/das-wird-ja-wohl-noch-erlaubt-sein-kuriose-gesetze/
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Das wird ja wohl noch erlaubt sein! – Kuriose Gesetze
Auch die deutschen Paragrafen-Reiter kennen ein paar einzigartige und mitunter schon ziemlich eingestaubte Vorschriften, die uns zumindest heutzutage nur noch schmunzeln lassen.www.dresdner-fachanwaelte.de