"#Bildungsurlaub ist das Recht auf bis zu 5 Tage #Weiterbildung für Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit – und das jedes Jahr aufs Neue.
Wenn Sie also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeiten (das sind alle außer Sachsen und Bayern), haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf. Ihr*e Arbeitergeber*in zahlt das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet."
https://www.bildungsurlaub.de
Wenn Sie also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeiten (das sind alle außer Sachsen und Bayern), haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf. Ihr*e Arbeitergeber*in zahlt das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet."
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