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BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig

Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen. Von Egzona Hyseni.

➡️ https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-grundsatzurteil-negativzinsen-verwahrentgelt-100.html?at_medium=mastodon&at_campaign=tagesschau.de

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