Sicherungsverwahrung für Horrorhaus-Täter rechtmäßig https://www.dieniedersachsen.de/justiz/sicherungsverwahrung-fuer-horrorhaus-taeter-rechtmaessig-3011812?utm_source=Mastodon&utm_medium=dpa&utm_content=textlink #Prozess(Gericht) #Nordrhein-Westfalen #Justiz #Deutschland #Kriminalität #Niedersachsen #Paderborn
Sicherungsverwahrung für Horrorhaus-Täter rechtmäßig
Der Mann, der im «Horrorhaus von Höxter» Frauen zu Tode quälte, soll als gefährlicher Straftäter nach der Haft eingesperrt bleiben. Damit ist eine frühere Fehldiagnose höchstrichterlich korrigiert.DieNiedersachsen News (DieNiedersachsen.de)