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Wer bis GG 16a Absatz 1 gelesen hat, sollte vielleicht noch bis GG 16a Absatz 5 weiterlesen

Paolo Calleri hat dies geteilt

es wirkt, als ob ein herr m. immer nur schnipsel auf den tisch bekommt
Interessiert halt niemand.
Das war ein Hörbuch... Ich bin dann eingeschlafen
das ganze ist sowieso eine Nebelkerze, da Asylanträge nie nach Art. 16 GG gestellt werden
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Danke für den Hinweis! .... !!!!

Boah.... der #Merz lügt ja jetzt schon wie gedruckt... 🤨

Absatz 2 besagt, dass Personen, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, keinen Anspruch auf Asyl haben.

Absatz 3 bis 5 regeln weitere Verfahren und Ausnahmen, z.B. für sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“, aus denen Menschen nur schwer Asyl erhalten können, weil dort normalerweise keine politische Verfolgung stattfindet.
#merz
Ich biete zusätzlich Art 25 GG (und für Bayern Art 142 GG in Kombination mit Art. 105 BayVerf), siehe https://social.tchncs.de/@Lapizistik/113975802947203505 und https://social.tchncs.de/@Lapizistik/113975794777007511