Es gibt allerdings keine Beschränkung auf 630 Sitze. Es existiert noch diese absurde #Mehrheitsklausel (§ 4 Abs. 4 #BWahlG), die Sitze jenseits von 630 vergibt, falls sie mal relevant wird.
Das ist alles so kompliziert, da braucht man sich über Politikverdrossenheit langsam auch nicht mehr wundern. Besser wirds nämlich mit den Reformen auch nicht.
Oliver Wintzheimer •
Oder hat es das nicht in die Reform geschafft?
mq86mq •
warzazel.void •