“Insgesamt ist im Fall von #Maja T. ein Totalversagen der Justiz festzustellen, das beschämend ist für einen Rechtsstaat” (Nikolaos Gazeas). Laut Bundesverfassungsgericht war die Auslieferung nach Ungarn rechtswidrig. Wichtige Entscheidung, aber folgenlos.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr110324-maja-t-auslieferung-ungarn-rechtswidrig
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BVerfG: Auslieferung Maja T.s nach Ungarn rechtswidrig
Die Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn im sogenannten Budapst-Komplex war rechtswidrig, hat das BVerfG entschieden.Legal Tribune Online