Das Verfassungsgericht hat jetzt endgültig klar gemacht, dass die Stadt Tübingen eine Steuer auf Einweg-To-Go-Verpackungen erheben darf. Damit ist sicher: Auch #Berlin kann sofort eine solche #Verpackungssteuer einführen. https://www.bund-berlin.de/service/presse/detail/news/bundesverfassungsgericht-urteilt-tuebinger-verpackungssteuer-rechtmaessig/
Bundesverfassungsgericht urteilt: Tübinger Verpackungssteuer rechtmäßig
Steuer kann jetzt auch in Berlin eingeführt werdenBUND - BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland