Vielleicht lesen hier Auskenner:innen mit, die mir diese Frage beantworten können:
Nehmt mal an, eine Bibliothek führt ein vor mehr als 40 Jahren erschienenes und vergriffenes Buch. Nehmt weiters an, das Buch sei noch nicht gemeinfrei, weil der Tod des Autors noch nicht lange genug zurück liegt. Nehmt drittens an, der Autor des Werks sei bekannt und hätte lebende Nachfahren (Erben).
Darf die Bibliothek
(a) von dem Buch ein Digitalisat (Scan+OCR) anfertigen,
(b) dieses Digitalisat den Bibliotheksbenutzer:innen technisch zugänglich machen (bspw. im Rahmen einer Volltextsuche über das Inhalt des Mediums),
(c) dieses Digitalisat den Bibliotheksbenutzer:innen zum Download anbieten?
Retröts gerne. Und qualifizierte Kommentare wären mir lieber als Spekulationen. :)
#Bibliothek #Urheberrecht #Digitalisierung
Nehmt mal an, eine Bibliothek führt ein vor mehr als 40 Jahren erschienenes und vergriffenes Buch. Nehmt weiters an, das Buch sei noch nicht gemeinfrei, weil der Tod des Autors noch nicht lange genug zurück liegt. Nehmt drittens an, der Autor des Werks sei bekannt und hätte lebende Nachfahren (Erben).
Darf die Bibliothek
(a) von dem Buch ein Digitalisat (Scan+OCR) anfertigen,
(b) dieses Digitalisat den Bibliotheksbenutzer:innen technisch zugänglich machen (bspw. im Rahmen einer Volltextsuche über das Inhalt des Mediums),
(c) dieses Digitalisat den Bibliotheksbenutzer:innen zum Download anbieten?
Retröts gerne. Und qualifizierte Kommentare wären mir lieber als Spekulationen. :)
#Bibliothek #Urheberrecht #Digitalisierung
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)