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2/ Hallo, liebe @OmasgR

Ich habe Euch mal ein bisschen Geld geschickt.

4/ „In Zeiten der Härte ist es Zeit für mehr Zärtlichkeit untereinander.“

https://www.taz.de/!6072216
5/ Am interessantesten in dieser ganzen Diskussion finde ich, dass die CDU mit ihrer Anfrage gegen das Grundgesetz verstößt und dass die Bundestagspräsidentin den Antrag gar nicht hätte zulassen dürfen.

Im entsprechenden Beitrag vom #Verfassungsblog steht auch, dass der CDU-Antrag, der mit Stimmen der AfD beschlossen wurde, superschräg war, weil darin nämlich steht, dass das Parlament gegen die AfD ist.

Auch das grundgesetzwidrig.

https://verfassungsblog.de/anfrage-bundestag-informationhandeln/
Legt man aber nun diese verfassungsrechtlichen Maf3stabe an, offenbaren sich in jlingster Zeit deutliche verfassungsrechtliche Problemfalle im Bundestag. Der erste Fall betrifft dabei den EntschlieBungsantrag zur Migration, der am 28.Januar 2025 mit Stimmen von CDU/CSU, AfD und FDP beschlossen wurde. Bei aller Empdrung lber das Verfahren ging dabei ein Detail unter, das fuir das hier besprochene Thema von Relevanz ist. In dem Antrag heif3t es namlich:

,Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Angste, die durch

die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um

Fremdenfeindlichkeit zu schiiren und

Verschworungstheorien in Umlauf zu bringen. Sie will,

dass Deutschland aus EU und Euro austritt und sich

stattdessen Putins Eurasischer Wirtschaftsunion

zuwendet. All das gefihrdet Deutschlands Stabilitdt,

Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese Partei kein

Partner; sondern unser politischer Gegner.” Der Bundestag hat also tatsachlich beschlossen, dass die AfD ,unser” politischer Gegner, d.h. der politische Gegner des Bundestages als Verfassungsorgan, ist. Es ist offensichtlich, dass eine solche parteipolitische Kriegserkldarung eines Verfassungsorgans die Chancengleichheit der Partei aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt (und zwar unabhangig davon, dass die Abgeordneten der AfD diesem Antrag zugestimmt haben).

Katja Diehl hat dies geteilt