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Landesdatenschutzbehörden: Bedenken zur Zuständigkeitsregelung im Data Act-Durchführungsgesetz 🔗 https://datenschutzarchiv.org/detailansicht/Dokumente/2025/ST_DSK_20250313_de.pdf

@privacyDE: „Für Unternehmen ist eine stabile Aufsichtsstruktur essenziell; deren Zersplitterung sollte der Gesetzgeber vermeiden. Im Bereich des DSA wird es viele Überschneidungen geben, was für eine Aufsicht durch die LfDI spricht. Unionsrechtlich dürfte es dem Bundesgesetzgeber freistehen, welcher Behörde er die Aufsicht über private Stellen überträgt.“

#TeamDatenschutz
Anders als auf Datenschutzarchiv angeteasert handelt es sich nicht um eine Stellungnahme der DSK, sondern nur um eine der Landesdatenschutzbehörden. BfDI war daran nicht beteiligt.