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Andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe vor einem Blitzer warnen: Das ist zwar nett gemeint, aber verboten! 🚫 Warum, erfährst Du im #Faktencheck. 👇

🚘 🔊 (Licht-) Hupen dürfen nur in konkreten Gefahrensituationen und außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholmanövers eingesetzt werden. Im Missbrauchsfall droht ein Bußgeld von 10 Euro.

❗️ Grundsätzlich gilt unabhängig von der #SpeedWeek: Runter vom Gas & #MehrAchtung im #Straßenverkehr!
Auf der gelben Kachel befindet sich oben links ein dunkelblaues Banner, auf dem in weißer Schrift folgender Text steht: "#Blitzermarathon". Oben rechts ist ein rotes Dreieck zu sehen, in das der Hashtag "#mehrAchtung" integriert wurde. Darunter steht in dunkelblauer Schrift folgende Frage: "Mit Lichthupe vor Blitzern warnen?". Ein magentafarbener Stempelabdruck liefert folgende Antwort "VERBOTEN". Auf der Kachel ist eine Verkehrssituation abgebildet, in der ein Verkehrsteilnehmer einen anderen vor einem Blitzer warnt.
10 Euro. Falls es jemand meldet und es verfolgt wird. Äh, ja.
10 Euro!!1!11! Brutal. 😉 Als nächstes geht es ohne Abendbrot ins Bett.

Spaß, ich finde es gut, dass ihr hier auf Regeln ausmerksam macht, aber seid mal ehrlich, *Lichthupe oder Hupe ungerechtfertigt verwendet* verfolgt doch keiner ernsthaft, außer es artet in Nötigung aus.
Schraubt mal die Strafen für Raser*innen richtig nach oben. Beschlagnahmt ein paar Fahrzeuge und zieht die Fahrerlaubnis ein. Unsere Nachbarländer zeigen, dass das wirkt.
Aber durch kaputte StVO, oder kaputter Verkehrsführung, braucht muss man die ja Innerorts benutzen, weil man nicht immer die Person im Auto fuchteln erkennt.

Zum Beispiel bei Straßen die eigentlich Einbahnstraßen sein müssten, braucht man die ja, um zu sagen, der andere soll fahren. Gefahrensituation würde ich das ja auch nicht unbedingt nennen. Oder Fußgänger die sich nicht trauen über die Straße zu gehen, weil in der Regel sonst umgeballert werden...
😂 Man sollte meinen, dass ihr als zuständiges Ministerium und Herausgeber der BKatV auch die Begrifflichkeiten richtig zu verwenden wisst.

Hier "droht" (🤣 ) kein Bußgeld (§ 3 BKatV), sondern ein Verwarngeld (§ 2 BKatV).
🙋 Radiosender und Fernsehen warnen, Zeitungen auch … immer mit einem Augenzwinkern und einem schuldbewußten Lächeln, bei Moderatoren.

👉 Wir müssen klarer benennen, zu schnell fahren gefährdet Menschen und ist kein Kavaliersdelikt. Eine Gesellschaft die das nicht ernst nimmt, macht sich mitschuldig.
Warum warnen Autofahrende denn überhaupt vor Blitzern? Das ist als ob ich x-beliebige Einkaufende vorm Ladendetektiv warnen würde. Im Autoverkehr ist der Regelbruch Standard und kommuniziert wird nicht, was Fakt ist. Zu schnelles Fahrer töten Menschen und oft nicht die, die selbst am Steuer sitzen. Unsere Gesellschaft unterstützt noch die, die sich über „Blitzer-Abzocke“ beschweren, statt sie als „Schulkind-Gefährder“ darzustellen.
#visionzero #mehrAchtung
Habe ich mir vor etlichen Jahren abgewöhnt. Früher war das so ein solidarisches "Ey, Bro, Achtung!", aber irgendwann dämmerte mir, das sind nicht meine Bro's, insbesondere nicht die, die geblitzt würden. Das sind oft genug nur rücksichtslose A-löcher. Die trifft es zurecht. Also lasse ich die mittlerweile lächelnd reinballern.