Andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe vor einem Blitzer warnen: Das ist zwar nett gemeint, aber verboten! 🚫 Warum, erfährst Du im #Faktencheck. 👇
🚘 🔊 (Licht-) Hupen dürfen nur in konkreten Gefahrensituationen und außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholmanövers eingesetzt werden. Im Missbrauchsfall droht ein Bußgeld von 10 Euro.
❗️ Grundsätzlich gilt unabhängig von der #SpeedWeek: Runter vom Gas & #MehrAchtung im #Straßenverkehr!
🚘 🔊 (Licht-) Hupen dürfen nur in konkreten Gefahrensituationen und außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholmanövers eingesetzt werden. Im Missbrauchsfall droht ein Bußgeld von 10 Euro.
❗️ Grundsätzlich gilt unabhängig von der #SpeedWeek: Runter vom Gas & #MehrAchtung im #Straßenverkehr!
Philippe •
HurricaneWeasel •
Spaß, ich finde es gut, dass ihr hier auf Regeln ausmerksam macht, aber seid mal ehrlich, *Lichthupe oder Hupe ungerechtfertigt verwendet* verfolgt doch keiner ernsthaft, außer es artet in Nötigung aus.
Schraubt mal die Strafen für Raser*innen richtig nach oben. Beschlagnahmt ein paar Fahrzeuge und zieht die Fahrerlaubnis ein. Unsere Nachbarländer zeigen, dass das wirkt.
Alexander •
Zum Beispiel bei Straßen die eigentlich Einbahnstraßen sein müssten, braucht man die ja, um zu sagen, der andere soll fahren. Gefahrensituation würde ich das ja auch nicht unbedingt nennen. Oder Fußgänger die sich nicht trauen über die Straße zu gehen, weil in der Regel sonst umgeballert werden...
André, R.I.P. Natenom 🕯️🖤 •
Hier "droht" (🤣 ) kein Bußgeld (§ 3 BKatV), sondern ein Verwarngeld (§ 2 BKatV).
VCD Nordrhein-Westfalen •
👉 Wir müssen klarer benennen, zu schnell fahren gefährdet Menschen und ist kein Kavaliersdelikt. Eine Gesellschaft die das nicht ernst nimmt, macht sich mitschuldig.
Alice •
#visionzero #mehrAchtung
Easydor •
Stephan Matthiesen •