Zum Inhalt der Seite gehen


Unter Fachleuten für Völkerrecht löst das Irritationen aus. So schwierig die politische Lage für Deutschland auch sei, wenn sich das Weltstrafgericht in #DenHaag einmal nicht mit einer afrikanischen Diktatur befasse, sondern ausnahmsweise mit einem „befreundeten Staat“, sagt etwa der Göttinger Völkerrechtler Andreas Paulus: „Das ist kein Grund, um das Recht nicht zu beachten.“ Der Jurist Paulus war von 2010 bis 2022 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Er mahnt im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung: Deutschland sei als Mitgliedstaat des Strafgerichtshofs – ebenso wie alle anderen Europäer im Übrigen – selbstverständlich zur Kooperation verpflichtet, „ob es leichtfällt oder auch nicht“.
[...]
Die rechtlichen Zweifel, auf die sich Frankreich nun offiziell beruft und die auch im Berliner Außenministerium angeblich aktuell „geprüft“ werden, seien indes bloß vorgeschoben, sagt der Ex-Verfassungsrichter Andreas Paulus. Von Immunität für Staatschefs könne vor internationalen Gerichten nämlich keine Rede sein. Das habe der Internationale Strafgerichtshof schon im Fall des sudanesischen Machthabers Omar al-Baschir unmissverständlich geklärt.
https://www.sueddeutsche.de/politik/haftbefehl-netanjahu-deutschland-lux.8GD5u542wVrHvMyBcEsBD2 #IStGH #Israel #Gaza #Netanjahu #Haftbefehl