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Bürgergeld: Kein Leistungsausschluss wegen Haftbefehl #Arbeit #Soziales #Antwort #Bundestag Der Erlass eines Haftbefehls gegen eine bürgergeldbeziehende Person führt nicht unmittelbar zu einem Leistungsausschluss, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042908
… aber mittelbar schon (nachvollziehbarerweise): „Bei Personen, die sich in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung aufhalten, werden die Bedarfe für den Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des jeweiligen landesrechtlichen Strafvollzugsgesetzes durch die Justizverwaltungen in Form von Sachleistungen, Taschengeld und Hausgeld gedeckt.“