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"Jene institutionell anerkannte #Gewalt findet ihren Ausdruck in den rechtlichen #Regulierungen des #Gewalteinsatzes ebenso wie in den polizeilichen #Einsatzkonzepten. #Gewaltausübung im Auftrag des Staates wird hier eng rechtsstaatlich begrenzt. Ein dichtes Geflecht von #Normen und #Vorkehrungen soll die #polizeiliche #Gewaltfähigkeit begrenzen."

https://www.cilip.de/2011/11/06/gewaltpolizeigewalt-wandlungen-im-kern-staatlicher-gewaltpraxis/

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Oder, um das kürzer zu formulieren, als #Polizist_in ohne #Befehl jemand auf einer #Demonstration zu #verprügeln, würde ganz schön viel internen Ärger nach sich ziehen.

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