Suche
Beiträge, die mit Grundlagen getaggt sind
In unserer Reihe zur Abschirmung geht es heute um #UVStrahlung - auch wenn wir eher nicht von Abschirmung sprechen, sondern von #UVSchutz. Der ist wichtig, weil UV-Strahlung #Hautkrebs auslösen kann. https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/schutz/schutz_node.html
Abschirmung ist ein wichtiges Werkzeug im Strahlenschutz. Dabei gibt es verschiedene Dinge zu bedenken: Um welche Strahlungsart geht es?
Soll die Umwelt vor der Quelle abgeschirmt werden oder umgekehrt? Schauen wir erst einige Strahlungsarten an:
Alpha- und Betastrahlung kommen nur selten allein: Fast immer folgt auf sie noch Gammastrahlung. Nach dem Alpha-/Betazerfall bleibt der Rest des Kerns mit überschüssiger Energie zurück und gibt diese in Wellenform ab: Gammastrahlung.
Vor ein paar Wochen haben wir hier schon einmal Alpha- und Betastrahlung vorgestellt. Die dritte Art der Teilchenstrahlung ist die Neutronenstrahlung. Sie wird z. B. bei der Kernspaltung (also im Kernreaktor) freigesetzt oder auch bei Teilchenkollisionen in der oberen Atmosphäre.
Letzte Woche haben wir hier gezeigt, was eine Nuklidkarte ist. Ein praktisches Anwendungsbeispiel für die Karten ist die Nachverfolgung von Zerfallsreihen.
Ein Nuklid (von lat.: nucleus = Kern) ist ein Atomkern, der durch eine bestimmte Anzahl von Protonen und Neutronen gekennzeichnet ist. Alle bekannten Nuklide sind in der Nuklidkarte verzeichnet: Jedes Quadrat steht für ein Nuklid.
Der 3. Grundsatz zum Schutz vor ionisierender Strahlung ist die Optimierung. Wenn eine Tätigkeit gerechtfertigt ist, die mit einer Strahlenbelastung einhergeht, muss diese so gering wie möglich gehalten werden. https://sohub.io/m8zd
Der zweite Grundsatz des Strahlenschutzes ist die Dosisbegrenzung. Wenn es eine Rechtfertigung dafür gibt, Menschen Strahlung auszusetzen und Grenzwerte festgelegt wurden, dann dürfen diese Werte nicht überschritten werden. https://www.bfs.de/DE/themen/ion/strahlenschutz/grenzwerte/grenzwerte.html
Im Strahlenschutzgesetz sind drei Grundsätze für den Umgang mit ionisierender Strahlung (solcher, die energiereich genug ist, um Erbgut zu schädigen) festgelegt.
1. Das Gebot der Rechtfertigung: Ohne einen rechtfertigenden Nutzen keine Anwendung.
Letztes Mal ging es hier um stochastische Strahlenschäden, die auftreten können, aber nicht müssen. Ist die Dosis aber groß genug, treten zwangsläufig und ziemlich direkt Schäden auf: die deterministischen Wirkungen. https://sohub.io/ylvw
Ionisierende #Strahlung ist energiereich genug, um Erbgut zu schädigen. Bei kleineren Dosen ist dies in erster Linie eine Schädigung des Erbguts, die der Körper in gewissem Maße reparieren kann. Es muss also nicht zu einem Schaden kommen.